Auch wenn Sie sich aktuell in der Arbeitslosigkeit befinden, sollten Sie sich dennoch keinesfalls nach dem Motto "schlimmer geht es ohnehin nicht mehr" unvorbereitet in eine Existenzgründung bzw. in die Selbstständigkeit stürzen.
Planen und durchdenken Sie Ihr Vorhaben genauestens, holen Sie sich die Einschätzung von erfolgreichen Unternehmern oder Gründungsexperten.
Setzen Sie ihre Geschäftsidee nur dann um wenn Sie auf Basis einer realistischen Planung zum Ergebnis kommen, dass Sie ein nachhaltig finanziell tragfähiges Geschäft aufbauen können.
Für eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit stehen Ihnen Fördermittel zur Verfügung welche Ihren Lebensunterhalt sichern während Sie Ihre unternehmerische Existenz aufbauen.
Bedingung: Mindestens einen Tag müssen Sie Arbeitslos bei der Arbeitsagentur gemeldet sein.
Folgende Zuschüsse können Sie für die Existenzgründung beantragen:
Gründungszuschuss:
Voraussetzung: mindestens 90 Tage Anspruch auf ALG I
Existenzgründung als Haupterwerb (mindest. 15 Wochenstunden)
tragfähiges Geschäftsmodell (fachkundige Stellungnahme Ihres
Businessplanes) sowie persönliche und fachliche Eignung.
Erfüllen Sie die formlen Kriterien, so haben Sie einen Rechtsanspruch auf
des Gründungszuschuss.
Leistungen: ALG I + 300 Euro monatlich als Pauschale für die soziale Absicherung für
einen Zeitraum von 9 Monaten; Verlängerung der Pauschale von 300 Euro
für die soziale Absicherung um 6 weitere Monate.
Steuern: Der Gründungszuschuss ist komplett steuerfrei.
Rückzahlung: Die Leistungen durch den Gründungszuschuss stellen eine nicht zurück zu
zahlende Subvention dar.
Die öffentliche Hand bietet umfangreiche Fördermittel für einen Start in die Existenzgründung.
Gerne beraten wie Sie hierzu kostenfrei!

